Betreutes Wohnen im Anna Schiller-Haus
Voraussetzung und Finanzierung
Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich an jede/-n, der/die Voraussetzungen nach § 67 SGB XII erfüllt, also Unterstützung in Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Es wird oft von Menschen angenommen, die vorher in einer besonderen Wohnform der Wohnungslosenhilfe waren (z. B. im Anna-Schiller-Haus), aber auch von Personen die vorher noch keinen Kontakt zu einer besonderen Wohnform hatten.

Housing first
Jeder sollte wohnen können!
Im Rahmen des Modellprojekts 'housing first', das vom Paritätischen NRW initiiert wurde, beteiligen sich der Caritasverband Region Mönchengladbach und der Verein Wohlfahrt daran, Wohnungslosen neue Wohnungen zu beschaffen.
Die Menschen bekommen Wohnungen als ganz normale Mieter des Caritasverbandes und werden vom Betreuten Wohnen ASH in diesen Wohnungen begleitet.
Bewerbungen erfolgen über das Betreute Wohnen ASH. Voraussetzung ist eine längere Zeit der Wohnungslosigkeit, die oft die Suche auf dem normalen Wohnungsmarkt erheblich erschwert.

Aufnahme/Finanzierung
In dem Gesamtplanung oder Teilhabeplanung wird ein Stundenumfang und ein Zeitrahmen vereinbart, der gemeinsam zur Unterstützung genutzt werden kann. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, kann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Die Unterstützung als solche ist zeitlich nicht begrenzt und richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf.