Ambulant Betreutes Wohnen
Den Alltag leben lernen
Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX (Teil 2 BTHG)
Zum 01.01.2020 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG; Sozialgesetzbuch IX) in Kraft. Dieses wurde neu geschaffen, um die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht zu übernehmen. Es ändert sich damit der gesetzliche Rahmen der Arbeit, aber die inhaltliche Ausrichtung die Unterstützung bleibt die gleiche wie bisher. Auch der bisher zuständige Leistungsträger, der Landschaftsverband Rheinland (LVR), bleibt für die Eingliederungshilfe zuständig. Für diejenigen, die bislang von uns unterstützt werden, ändert sich daher nichts.
Ambulant Betreutes Wohnen
Kirchplatz 11
41061 Mönchengladbach
Tel. 02161/17 68 51
Fax: 02161/20 84 91
bewo@verein-wohlfahrt.de
Leitung: Silke Kirstein
Das Ambulant betreute Wohnen hat seine Räume am Kirchplatz 11.
Auf eigene Stärken bauen:
Der Hilfeplan
Gemeinsam mit dem Hilfesuchenden wird ein Individueller Hilfeplan (IHP) erarbeitet, in dem die Art, die Mittel, die Dauer und die Intensität der Unterstützung festgelegt werden.
Wohnen
Wir begleiten Sie bei der Regelung Ihrer Wohnungsangelegenheiten.
Arbeiten
Wir motivieren Sie zur Aufnahme einer beruflichen oder anderen sinnstiftenden Tätigkeit.
Gesundheit
Wir begleiten Sie dabei, passende medizinische, therapeutische und rehabilitative Angebote zu finden und wahrnehmen zu können.
Behörden
Wir unterstützen Sie bei Behördengängen.
Freizeit
Wir begleiten Sie dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu finden.
Beziehungen
Wir bieten Ihnen vermittelnde Gespräche bei allen Beziehungsfragen.