Ambulant Betreutes Wohnen
Aufnahme und Finanzierung
Aufnahmekriterien und -procedere
Freiwilligkeit
- Einsicht des Klienten in seinen Hilfebedarf und Bereitschaft zur Mitarbeit
Wohnraum außerhalb einer Einrichtung - Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer Behinderung, psychiatrischen Erkrankung bzw. Suchterkrankung
Bei Aufnahme werden die Klienten zunächst über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten. Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den einzelnen Klienten besprochen und ggf. ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw. Verlaufsberichte an den Kostenträger weitergeleitet.
Im Rahmen eines Hilfeplangesprächs werden dann der Hilfebedarf und die Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst.
Finanzierung
Das Ambulant Betreute Wohnen wird im Rahmen der Eingliederungshilfe über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert. Die Vergütung der Betreuungsleistungen nach § 78, §§ 90-150 SGB IX erfolgt über die Abrechnung von Fachleistungsstunden, die im Rahmen der individuellen Hilfeplanung durch den Kostenträger bewilligt worden sind. Grundsätzlich können Klienten mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuungsleistungen seitens des Kostenträgers herangezogen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der §§ 85 ff SGB XII.
Kooperation
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eingebunden in das starke Netzwerk der Stadt Mönchengladbach. Es besteht eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit gesetzlichen Betreuern, Ärzten, Behörden, Landeskliniken und Fachgremien.
