Ambulant Betreutes Wohnen

Aufnahme und Finanzierung

Aufnahmekriterien und -procedere

Die leistungsberechtigten Personen sollten in der Lage sein, freiwillig und regelmäßig die Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer des Ambulant Betreuten Wohnens zu realisieren. Dazu gehört die Bereitschaft, Termine und Absprachen einzuhalten. Aufnahmekriterien sind insbesondere:

Freiwilligkeit

  • Einsicht des Klienten in seinen Unterstützungsbedarf und Bereitschaft zur Mitarbeit
    Wohnraum außerhalb einer besonderen Wohnform
  • Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer psychischer Beeinträchtigung bzw. Suchterkrankung

Bei Aufnahme werden die Klienten zunächst über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens unterstützt. Das Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Trägers der Eingliederungshilfe zur Bewilligung der Kosten. Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den einzelnen Klienten besprochen und ggf. ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw. Verlaufsberichte an den Leistungsträger weitergeleitet.
Im Rahmen eines Gesamtplangesprächs werden dann der Unterstützungsbedarf und die Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst. 

Finanzierung

Das Ambulant Betreute Wohnen wird im Rahmen der Eingliederungshilfe über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert. Die Vergütung der Betreuungsleistungen nach § 78, §§ 90-150 SGB IX erfolgt über die Abrechnung von Fachleistungsstunden, die im Rahmen der individuellen Gesamt-/Teilhabeplanung durch den Leistungsträger bewilligt worden sind. Grundsätzlich können Klienten mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuungsleistungen seitens des Leistungsträgers herangezogen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der §§ 85 ff SGB XII. 

Kooperation

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eingebunden in das starke Netzwerk der Stadt Mönchengladbach. Es besteht eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit gesetzlichen Betreuern, Ärzten, Behörden, Landeskliniken und Fachgremien.

Verein Wohlfahrt

Kirchplatz 11
41061 Mönchengladbach
Telefon: 0 21 61 - 912907
Fax: 0 21 61 - 912914

Verantwortlich:
Frank Polixa
Geschäftsführer Caritasverband Region Mönchengladbach e.V. info(at)verein-wohlfahrt.de

Unsere Einrichtungen

Anna-Schiller-Haus
Bettratherstr. 79a
41061 Mönchengladbach
ash(at)verein-wohlfahrt.de

Betreutes Wohnen Anna Schiller-Haus
Bettrather Str. 77a
41061 Mönchengladbach
bewoash(at)verein-wohlfahrt.de

Ambulant Betreutes Wohnen
Kirchplatz 11
41061 Mönchengladbach
bewo(at)verein-wohlfahrt.de

Tagestreff Bruno-Lelieveld-Haus
Erzbergerstraße 8
41061 Mönchengladbach
blh(at)verein-wohlfahrt.de