Anna Schiller-Haus
Für wen?
Anna Schiller Haus
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Dort muss der junge Heranwachsende einen Antrag nach § 41 SGB VIII stellen. Wird dieser Antrag abgelehnt, so kann der Heranwachsende unter Vorlage dieses Ablehnungsbescheides nach SGB XII im Anna-Schiller-Haus aufgenommen werden.
Kostenträger ist der jeweilige überörtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel der Landschaftsverband Rheinland. Der Kostenübernahmeantrag wird bei Einzug in die Einrichtung gestellt.
Die Bewohner der Einrichtung erhalten in der Regel genauso viel Geld, wie sie in einer eigenen Wohnung erhalten würden. Die Kosten der Unterkunft, Kosten für Lebensmittel und Wäsche werden gesondert abgerechnet. Dazu ist eine Abtretungserklärung erforderlich.
Das Anna Schiller-Haus ist bis zur ersten Wohnetage barrierefrei erreichbar.
Die maximale Aufenthaltsdauer ist 18 Monate.

Bettrather Str. 79a: Hier ist das Anna Schiller-Haus
Ein Platz zum Leben
Das Anna-Schiller-Haus verfügt über 18 Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer. Auf jeder Etage befinden sich Gemeinschaftsräume wie Küchen, Esszimmer, Dusch- und Waschräume sowie Fernsehräume (von unseren Bewohnern liebevoll 'Wohnzimmer' genannt).
Die Zimmer wurden Ende 2021 mit neuen Betten und Nachtschränkchen möbliert.

Einzelzimmer im Anna-Schiller-Haus
Freizeitgestaltung
Seit dem Jahr 2001 existiert auf dem Gelände ein Gebäude für den Beschäftigungs- und Freizeitbereich, das sogenannte 'kleine Haus'.
Hier finden Sie eine Werkstatt und einen Fitnessraum mit Kicker, Tischtennisplatte und Fitnessgeräten. Dieser Raum kann von allen Hausbewohnern benutzt werde.

Mittagessen im Anna-Schiller-Haus